Schutz- und Hygienekonzept ( Stand: 24.08.2021)

Veranstaltung: Tattoo Convention 

                      

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes von 1,50 m 

  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstands- und Verhaltsregeln
  • Anbringen von Bodenmarkierungen im Eingangsbereich
  • Aushang von Hinweisschildern auf dem Veranstaltungsgelände
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln durch Mitarbeiter/innen und Sicherheitsdienst
  • Ehe- oder Lebenspartner/-innen oder Angehörige aus einem Haushalt kann auf den Mindestabstand verzichtet werden
  • Der Mindestabstand zu anderen Personen ist einzuhalten

2. Mund-Nasen-Bedeckungen

  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind stets FFP2-Masken zu tragen, unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann
  • Bei Bedarf werden FFP2-Masken am Eingang zur Verfügung gestellt

3. Einlaß

  • 3-G-Nachweis für den Messezutritt
    Der Zugang zu der Messe wird inzidenzunabhängig an das Vorliegen eines negativen Testnachweises (Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen (negativen) Antigen-Schnelltests, eines negativen PCR-Tests oder eines (negativen) Vor-Ort-Schnelltests) geknüpft. Ausnahmen von der Testnachweispflicht für geimpfte und genesene Personen sowie für Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

Link zu Testzentren in der Umgebung wird in die Veranstaltung auf FACEBOOK und auf der Website bekannt gegeben

Gemäß aktueller infektionsschutzrechtlicher Vorgaben sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie asymptomatische geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher oder englischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Falls die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, entfällt die Testnachweispflicht, wenn zusätzlich zum Genesenennachweis auch eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 nachgewiesen werden kann. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein. Geimpfte bzw. genesene Personen haben vor der Nutzung eines testabhängigen Angebots einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzulegen. Das Alter von Kindern ist erforderlichenfalls durch entsprechende Dokumente glaubhaft zu.

Registrierung

  • Online-Ticketverkauf und die Eingabe der persönlichen Kontaktdaten registrieren sich die Besucher bereits im Vorfeld der Messe 
  • Registrierung durch die LUCA-APP
  • Registrierung durch Selbstauskunft (falls kein Online-Ticket gekauft wurde und die LUCA-APP nicht verwendet wird)
  • Die Daten werden einen Monat aufbewahrt
  • Getrennter Ein- und Ausgang

Personalisierte Tickets

  • Das Scannen von Tickets erfolgt kontaktlos
  • Datenabgleich der Tickets mit dem Personalausweis

Tageskasse

  • Einrichtung eines Spuckschutzes
  • Datenerfassung der Besucher (LUCA APP oder Selbstauskunft)
  • Bereitstellen von FFP2-Masken

Einlaßkontrolle

  • Einlaßkontrolle durch einen Sicherheitsdienst
  • Durch das Zählen der Besucher am Eingang sind wir immer informiert, wie viele Besucher sich auf der Veranstaltung befinden
  • Personen mit COVID-19 Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Geruchs- und Geschmacksstörung) dürfen die Location nicht betreten, besuchen, nutzen oder darin tätig sein
  • Zum Schutz aller Besucher/-innen behalten wir es uns vor, Gäste mit wahrnehmbaren Symptomen von der Veranstaltung auszuschließen

4. Steuerung des Besucherverkehrs

  • Wegführung der Besucher durch Ausschilderungen (z.B. Einbahnstraßen)
  • Überwachung durch Sicherheitsdienst und Mitarbeiter/-innen
  • Türen werden soweit möglich offen gehalten
  • Aufzüge sind nur von Personen, die in einem Haushalt leben, gleichzeitig zu nutzen

5. Belüftung

  • Die Veranstaltungsstätte verfügt über eine Lüftungsanlage, die für einen ausreichenden Luftwechsel sorgt
  • Aufstellen von 8 Profi Luftreiniger mit HEPA-Filter H14

6. Verdachtsfälle

  • Aufforderung mit entsprechenden Symptomen, das Veranstaltungsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
  • Aufforderung, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden

7. Desinfektinsspender & Reinigung

  • Händedesinfektionsständer für die Besucher am Einlass
  • Reinigen bzw. Desinfizieren von Kontaktstellen, z.B. Türklinken, Handlauf

Sanitäranlagen

  • In allen Sanitäranlagen werden ausreichend Seifen- und Desinfektionsspender aufgestellt
  • Es werden keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Einmalhandtücher verwendet
  • Reinigungszyklen werden verkürzt
  • Türklinken und Armaturen in den Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert
  • Jedes zweite Urinal wird gesperrt, um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten
  • Die WC-Nutzung ist während der Veranstaltung jederzeit gestattet

8. Ausgang 

  • Separater Ausgang
  • Gezielte Steuerung der Besucher

9. An- und Abreise / Parken

  • Es gelten die jeweils gültigen Richtlinien für den öffentlichen Nahverkehr
  • Es stehen im Umfeld ausreichend Parkplätze zur Verfügung, dass die Besucher selbständig auf einen ausreichenden räumlichen oder zeitlichen Abstand achten können